Aus Zahlschein, Erlagschein und Ãœberweisung wird die ZAHLUNGSANWEISUNG
In 16 Monaten ist es vorbei mit den bisher bekannten Zahlschein, Erlagschein und Ãœberweisung denn daraus wird EU einheitlich die Zahlungsanweisung. Mit einer Zahlungsanweisung kann dann ein Betrag von einem Konto auf ein anderes Konto überwiesen werden. Das besondere dabei ist, dass die nationale Kontonummer und Bankleitzahl keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch IBAN …