Innerhalb der EU gibt es eine EG-Richtlinie, welche besagt, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis 31.12.2010 den Privatkunden eine Mindestgarantie an Einlagensicherung von mindestens 100.000,00 Euro gewähren muss. Zusätzlich muss der jeweilge Staat auch die Verkürzung der Frist für die Behörden zur Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die Auszahlung der gesicherten Gelder auf 20 Arbeitstage umzusetzen. Die EU-Staaten können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen festlegen.
Einlagensicherung Österreich
Alle Einlagen und Guthaben einschließlich Zinsen. Dies umfasst Girokonten, Sparbücher, Sparkonten und Bausparverträge. Im Moment müssen die Guthaben auf Euro sein oder zumindest auf eine Währung aus einem EWR-Mitgliedsstaat. Somit sind auch Guthaben in Schweizer Franken oder der Norwegischen Krone abgesichert, aber nicht Guthaben in US-Dollar. Die Einlagensicherung nach dem ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerschutzentschädigungsgesetz) bietet einen grundsätzlichen Schutz von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Banken sichern zu 100 % die Einlagensicherung ab (Staat hat sich mit 3.7.2015 zurückgezogen) über einen Einlagensicherungsfonds, welcher bis zum Jahr 2024 mit 0,8 % der gedeckten Einlagen von den Banken bestückt wird. Im Endausbau, also 2024, soll der Einlagensicherungsfonds dann tatsächlich über ca. 1,5 Milliarden verfügen. Da diese Summe nicht allzu hoch ist, falls wirklich ein größerer Ausfall eintritt, müssen die Banken sofort bis zu 0,5 % aller gedeckten Einlagen nachschießen und falls dies noch immer nicht ausreicht, so müssen die Banken einen Kredit aufnehmen, um den Ausfall zu bezahlen.
Bestehen Einlagen und Guthaben über 100.000 Euro so gilt laut dem BaSAG (Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz), dass deren Einlagen erst sehr spät herangezogen um die Verbindlichkeiten zu decken. Einlagen über 100.000 Euro haben den höchsten Rang.
Im Moment gibt es in Österreich 5 verschiedene Einlagensicherungssysteme, welche bis 2018 zu einem einheitlichen Sicherungssystem zusammengeschlossen werden soll. Der Gesetzgeber bietet jedoch an, dass IPS (institutsbezogenen Sicherungssystemen) die Möglichkeit haben sich bei der FMA als Einlagensicherungssystem anerkennen zu lassen. Sie müssen dafür aber bestimmte Auflagen erfüllen. Man darf davon ausgehen, dass die aktuell 5 Sicherungseinrichtungen daher auch über das Jahr 2018 hin bestehen werden, da jeder Sektor wieder sein eigenes Süppchen kochen möchte.
- Sparkasse Haftungs AG (alle Sparkassen und Erste Bank)
- Volksbank Haftungsgenossenschaft eG (alle Volksbanken)
- Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H. (alle Hypos)
- Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (alle Raiffeisenbanken)
- Einlagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H. (alle restlichen Banken)
Die Einlagensicherung in Österreich schützt Einlagen bis 100.000 pro Person und Bank zu 100 %
Bank fällt aus, wie gehts nun weiter? Tritt tatsächlich die Einlagensicherung in Kraft, so gibt es für Beträge bis 100.000 Euro keinen Selbstbehalt und die Frist bis zur Auszahlung beträgt 20 Tage bzw. bis max. 30 Tage. Um an das Geld zu kommen, muss ein Antrag bei der jeweiligen Sicherungseinrichtung gestellt werden und den Nachweis der Forderung belegen können.
Einlagensicherung Bundesschatz.at
Die Einlagen auf Bundesschatz.at werden durch die Republik Österreich besichert und sind aus diesem Grunde wohl die höchste Stufe der Besicherung innerhalb von Österreich. Es handelt sich hierbei aber um keinen Teil der Einlagensicherung der Banken.
Einlagensicherung Sparanlage.at
Bei der Sparanlage.at handelt es sich um keine Bank, sondern um ein Angebot der SPAR Österreichische Warenhandels-AG (=Emittentin). Sie kaufen hier Commercial Papers (=kurzfristige Unternehmensanleihen). Für die kurzfristigen Unternehmensanleihen der SPAR Österr. Warenhandels-AG haftet rein die SPAR AG als Emittentin mit ihrem gesamten Vermögen.
Einlagensicherung Deutschland
Im Vergleich zur österreichischen Einlagensicherung ist die deutsche Einlagensicherung mehrstufig und deutlich umfassender. Die deutsche Einlagensicherung besteht aus 3 Säulen. Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung in Form des Einlagensicherungsfonds wie in Österreich. Zusätzlich gibt es auch die Absicherung von institutsichernden Einrichtungen und die dritte Säule in Form eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds (z. B. die ING DiBa Österreich ist Mitglied beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.). Wenn tatsächlich etwas passieren sollte, so wird innerhalb von 7 Tagen das offene Guthaben ausbezahlt (ab 1.1.2016, bis dahin dauert es max. 20 Tage).
Weitere Informationen zur Einlagensicherung in Deutschland finden Sie auch hier auf Wikipedia:
Die Einlagensicherung in Deutschland schützt Einlagen bis 100.000 pro Person und Bank zu 100 %
In Österreich sind mehrere Banken vorhanden, welche unter die deutsche Einlagensicherung fallen. Beispiele dafür sind:
- ING-DiBa (ING)
- DKB
- N26
Einlagensicherung Niederlande
Die niederländische Nationalbank (DNB – DeNederlandscheBank) ist die Hüterin der Einlagensicherung in den Niederlanden und betrifft somit Banken wie die MoneYou, Amsterdam Trade Bank oder Yapi Kredi, welche in Österreich unter der niederländischen Einlagensicherung auf der Suche nach Spareinlagen sind. Abgesichert sind 100.000 Euro pro Person und Bank. Gibt es Gemeinschaftskonten, so erhöht sich die Summe jeweils um die Anzahl an Personen (z. B. ein Ehepaar hat damit eine Sicherung bis max. 200.000 Euro pro Bank). So wie es in Österreich auch der Fall ist bezahlen die Banken aus den Niederlanden ab 1.7.2015 in einen Einlagensicherungsfonds ein, welcher im Bedarfsfalle geleert wird. Die Deckung der Einlagensicherung für Sparanlagen beläuft sich auf bis zu 100.000,00 € pro Person und Bank. Ob eine Bank tatsächlich Teil des niederländischen Einlagensicherungsfonds ist, finden Sie über das Suchfenster am Ende der Website der niederländischen Nationalbank heraus.
Die Einlagensicherung in den Niederlanden schützt Einlagen bis 100.000 pro Person und Bank zu 100 %
In Österreich sind beispielsweise folgende Banken aktiv, die im Hintergrund unter die niederländische Einlagensicherung fallen:
- Moneyou
- Amsterdam Trade Bank
- Yapi Kredi
Einlagensicherung Frankreich
Die Einlagensicherung in Frankreich besteht aus einem Einlagensicherungsfonds mit dem Namen Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, kurz FGDR, welcher von den Banken Frankreichs bestückt wird, um im Falle eines Bankenausfalls die Entschädigung zahlen zu können. Im Insolvenzfall wird innerhalb von 5 Werktagen festgestellt ob die Schuld besteht und innerhalb von 20 Werktagen der Betrag vom Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution) ausbezahlt. In Österreich bieten französische Banken wie die Renault Bank direkt oder Crédit Agricole ihre Sparangebote für Österreicher an, unterliegen aber der französischen Einlagensicherung.
Die Einlagensicherung in Frankreich schützt Einlagen bis 100.000 pro Person und Bank zu 100 %
Folgende Banken sind in Österreich aktiv und fallen unter die französische Einlagensicherung:
- Crédit Agricole
- Renault Bank direkt
Einlagensicherung Estland
Estland ist seit 2004 Mitglied der EU. Es gilt bei der Big Bank der estnische Einlagensicherungsfonds mit einer Haftung von bis zu EUR 100.000,00. Da Estland ein relativ kleiner Staat ist (1,3 Millionen Einwohner), werden gerne Parallelen zu z. B. Island gezogen. Über den baltischen Tiger Estland und deren Wirtschaftskraft findet sich auf Wikipedia folgender Beitrag. Mit 1.1.2011 ist Estland ein Teil der Eurozone.
In Österreich gibt es folgende Bank mit der Einlagensicherung aus Estland:
- Bigbank
Einlagensicherung Luxemburg
Luxemburg ist Mitglied der EU. Ihre Einlagen sind durch den luxemburgischen Einlagensicherungsfonds (AGDL) bis zu einer Höhe von 100.000,00 € pro Anleger abgesichert. Möchten Sie bei der Advanzia Bank Ihr Geld veranlagen, so unterliegt die Advanzia der luxemburgerischen Einlagensicherung.
In Österreich aktiv und unter der luxemburgischen Einlagensicherung ist:
- Advanzia Bank
Einlagensicherung Tschechien
Tschechien ist Mitglied der EU. Die Einlagen sind in Tschechien über einen Einlagensicherungsfonds abgedeckt. Der „Fonds Pojisteni Vkladu“ war mit Ende April 2013 mit rund 1 Milliarde Euro bestückt (26,5 Milliarden Tschechiche Kronen). Die Einlagen sind mit pro Bank und dort pro Kunde mit maximal 100.000,00 Euro Gegenwert durch diesen Fonds abgesichert. Aber Achtung: Die Auszahlung aus dem Einlagensicherungsfonds erfolgt auf jeden Fall in tschechische Kronen, auch wenn die Einlage in Euro war. Dies geht aus der Website des Einlagensicherungsfonds hervor, welcher wie folgt darüber informiert:
Deposit compensation is paid to 100% of the deposit amount. The maximum compensation amount is EUR 100,000 per client per bank, building society or cooperative savings bank. The compensation of foreign exchange deposits is paid out in Czech crowns.
In den Jahren 1995 bis 2013 wurde der Einlagensicherungsfonds von insgesamt 12 Banken in Anspruch genommen. Dabei wurden rund 300.000 Kunden entschädigt mit einer Summe von 39 Milliarden Kronen (heutiger Gegenwert ca. 1,4 Milliarden Euro). Man sieht in der Vergangenheit, dass der Einlagensicherungsfonds auch tatsächlich funktioniert, wenn alle Stricke reißen sollten.
Welche Banken sind in Österreich aktiv und Teil der tschechien Einlagensicherung:
- J&T Banka
Einlagensicherung Portugal
Auch in Portugal, als Mitglied der EU, gelten die Richtlinien der Europäischen Union zur Einlagensicherung. Es gibt einen Fonds, welcher dazu dient die Spareinlagen privater Sparer bis zu einem maximalen Betrag von 100.000 Euro zu 100 % abzusichern. Im Einlagensicherungsfonds Portugals befinden sich rund 50 Banken, die Atlantico ist eine dieser Banken.
Einlagensicherung Polen
Seit Anfang 2011 gilt auch in Polen eine Einlagensicherungsgrenze von 100 % bei Einlagen bis zu umgerechnet 100.000 Euro. Bisher wurden 5 Bankenkonkurse seit dem Bestehen 1995 entschädigt, wobei die letzte Entschädigung 2001 stattfand.
Einlagensicherung Großbritannien
In Großbritannien heiß die Einlagensicherung „Financial Services Compensation Scheme (FSCS)“ und ist somit die offizielle Bezeichnung des britischen Einlagensicherungsfonds. Der FSCS ist seit 2001 für die Absicherung von Kundengeldern zuständig. Umgerechnet in Euro beträgt der Schutz 100 % bei Einlagen bis 100.000 Euro.
Einlagensicherung Italien
Durch die EU gibt es auch in Italien einen Einlagensicherungsfonds, welcher alle Spareinlagen bis 100.000 Euro zu 100 % absichert.