In vielen Banken knallten die letzten Tage die Sektkorken, die KIM-V läuft aus. Die Abkürzung KIM-V steht für Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungs-Verordnung (KIM-V) und wurde 2022 eingeführt. Der Grund war das Festsetzen von nachhaltigen Standards für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten. Mit diesen neuen Standards will man sicherstellen dass es zu keiner Immobilienkreditblase kommt und diese Blase jäh für viele endet. Ein Systemrisiko wurde hier gesehen. Wie die jüngste Systemrisikoanalyse für die FMSG-Sitzung vom 2. Dezember 2024 zeigt, hat die KIM-V ihr Ziel erreicht: Die Kreditvergabestandards der Banken wurden erheblich verbessert, und die Risiken im österreichischen Finanzsystem konnten signifikant reduziert werden so die Österreichische Nationalbank (OeNB) in einer aktuellen Aussendung. Die OeNB bleibt wachsam, die freudigen Meldungen aus den Banken zeigen eine Vorfreude, dass es ab der zweiten Jahreshälfte 2025 es wieder deutlich einfacher werden wird einen Immobilienkredit zu bekommen.
Ablauf der KIM-V im Jahr 2025
Gemäß Gesetz endet die Laufzeit der KIM-V am 30. Juni 2025. Eine Verlängerung der Verordnung ist nur möglich, wenn die Systemrisikoanalyse der OeNB belegt, dass ohne die KIM-V ein stark erhöhtes Risiko für die Realwirtschaft zu erwarten ist. Aufgrund der gestärkten Kapitalisierung der Banken und der aktuellen Stabilität des Finanzsystems wird eine Verlängerung derzeit nicht als notwendig angesehen.
Nachhaltige Vergabestandards bleiben entscheidend
Auch nach dem Auslaufen der KIM-V bleibt die Sicherung nachhaltiger Vergabestandards wichtig. Ein Rückfall in nicht-nachhaltige Kreditvergaben könnte Systemrisiken erneut erhöhen. Dazu gehören Risiken durch:
- Schnell steigende Immobilienpreise: Diese könnten Käufer:innen dazu zwingen, höhere Kredite aufzunehmen oder riskante Laufzeitstreckungen in Kauf zu nehmen.
- Marktwettbewerb der Banken: Ohne verbindliche Vorgaben könnten Banken riskantere Kreditkonditionen anbieten, um Marktanteile zu gewinnen.
Zur Stabilisierung des Systems könnten nicht bindende Leitlinien sowie Anreize für deren Einhaltung eingeführt werden. Die Einhaltung dieser Standards sollte regelmäßig überwacht und veröffentlicht werden.
Auswirkungen auf den österreichischen Bankensektor
Die durch die KIM-V gestärkten Standards tragen zur hohen Stabilität des österreichischen Bankensektors bei. Diese Stabilität führt zu:
- Niedrigeren Refinanzierungskosten: Sowohl für Banken als auch für die Realwirtschaft.
- Stärkeren Kapitalpuffern: Seit Einführung der KIM-V hat sich die Ausgangskapitalisierung der österreichischen Banken signifikant verbessert, gestützt durch gute Gewinne und makroprudenzielle Puffer.
Sollte in Zukunft wieder eine Zunahme nicht-nachhaltiger Kredite beobachtet werden, könnte die Wiedereinführung der KIM-V notwendig werden so die OeNB. Daher sollten sich die Banken nicht zu früh freuen, denn die OeNB wird auch weiterhin mit einem wachsamen Auge auf die Entwicklung der Immobilienkredite dabei sein.
Fazit: Ein nachhaltiges Fundament für die Zukunft
Das Auslaufen der KIM-Verordnung markiert einen Wendepunkt in der Regulierung der Wohnimmobilienfinanzierung in Österreich. Die Maßnahme war zweieinhalb Jahre lang ein effektives Instrument zur Reduktion systemischer Risiken und hat die Kapitalisierung der Banken sowie die Vergabestandards signifikant verbessert, so die Sicht der OeNB. Vielen Banken (aber nicht alle) haben es anders gesehen und sahen hier eine unnötige Bremse für das Geschäft. Gleichzeitig brachte sie für Kreditnehmer:innen Herausforderungen mit sich, da strengere Vorgaben den Zugang zu Wohnimmobilienkrediten erschwerten und so der Traum vom Eigenheim platzte.
Ab Juni 2025 entfällt die Verordnung, doch die Verantwortung für nachhaltige Kreditvergaben bleibt. Das Finanzmarktstabilitätsgremium setzt auf Beobachtung und mögliche Leitlinien, um einer Rückkehr zu riskanteren Standards vorzubeugen. Diese Balance zwischen Erleichterungen für private Immobilienkäufer:innen und der Sicherung der Finanzmarktstabilität wird auch künftig eine zentrale Herausforderung für Banken und Regulatoren bleiben.