Die angekündigte Vergleichsplattform für Sparzinsen durch Finanzminister Magnus Brunner wird sich geringfügig verspäten. Ursprünglich war der erste verpflichtende Meldestichtag für österreichische Banken für Donnerstag, den 30.11.2023 geplant, nun ist es jedoch der Montag, der 4.12.2023. Es wird erwartet, dass die OeNB kurz nach dem 4. Dezember die Sparzins-Vergleichsplattform vorstellen wird. Diese Informationen stammen aus einem Schreiben mit dem Betreff „Update – Erhebung SZ (Spareinlagenzinsen)“, das an die Vertreter der Banken in Österreich versandt wurde.
Hier sind die wichtigsten Details dazu, was die Vergleichsplattform können wird und was nicht. Im Voraus sei darauf hingewiesen, dass die Erwartungen etwas gedämpft werden sollten und nicht immer die besten Angebote aufgelistet sein werden.
Laufzeiten und Abschlussmöglichkeiten
Der Vergleich wird die folgenden fünf Laufzeiten berücksichtigen:
- Täglich fällige Spareinlage (TF)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist von „sechs Monaten“ (6M)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist von „12 Monaten“ (12M)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist von „24 Monaten“ (24M)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist von „36 Monaten“ (36M) Daraus geht hervor, dass spezielle Laufzeiten wie zum Beispiel über 7 Monate, die gerne für Aktionsangebote genutzt werden, nicht berücksichtigt werden. Ebenso sind längere Laufzeiten über 36 Monate nicht vorhanden. Die Mehrheit der Sparangebote wird jedoch diese fünf verschiedenen Laufzeiten abdecken. Eine weitere Dimension wird die Möglichkeit des Abschlusses sein.
Es wird unterschieden, ob das Produkt in einer Filiale eröffnet wird und/oder nur online.
- Produkte, die nur in der Filiale eröffnet werden können (J)
- Produkte, die nur digital oder auch in der Filiale eröffnet werden können (N)
Nicht immer sind die besten Angebote aufgeführt Leider werden auf der OeNB-Vergleichsplattform nicht immer die besten Angebote aufgelistet. Ausländische Angebote werden natürlich nicht erscheinen, da nur österreichische Banken zur Meldung verpflichtet sind. Besonders bedauerlich ist es bei der Suche nach den höchsten Sparzinsangeboten, wenn es eine Mindesteinlage von über 1.000 Euro gibt. Denn diese dürfen nicht gemeldet werden. Banken dürfen ihre Sparzinsprodukte nur dann melden, wenn die Mindesteinlage maximal 1.000 Euro beträgt.
- Beispiel: Die Kommunalkredit Invest bietet 4,00 % p.a. für eine Bindung über 24 Monate an. Die Bedingung hierbei ist, dass es sich um eine Einlage von mindestens 10.000 Euro handelt; andernfalls wird das Produkt nur mit 3,20 % p.a. verzinst. Die Kommunalkredit Invest darf der OeNB leider nur das Produkt mit 3,20 % p.a. für 24 Monate melden. Die Meldung des Angebots mit 4,00 % ist gemäß OeNB nicht erlaubt.
Was ist mit Neugeld- und Neukundenaktionen? Insbesondere Neugeldaktionen haben sich in den letzten Monaten bei österreichischen Banken etabliert. Bei der Suche nach neuen Geldern werden hier höhere Zinssätze angeboten als für andere Sparprodukte. Es gibt auch immer wieder Neukundenaktionen mit höheren Zinssätzen, die ebenfalls zeitlich begrenzt sind. Derzeit scheinen diese Angebote auf der OeNB-Plattform nicht gesondert ausgewiesen zu sein.
Fazit
Jeder zusätzliche Vergleich ist ein guter Vergleich, denn so kommen die Menschen in Österreich auf die Idee, die Sparzinsen zu vergleichen und das bestmögliche Angebot für sich zu finden. Gerade in Zeiten hoher Inflation und negativer Realrendite ist es umso wichtiger, seine Ersparnisse gut verzinst anzulegen.