Es gibt wieder Neuerungen beim beliebten Losungswort Sparbuch. Diese Änderungen werden notwendig zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus. Dadurch kommt es zu einer Änderung in der Gesetzgebung (Bankwesengesetz § 32) und damit ändert sich auch die Identifizierungspflicht bei allen Auszahlungen von Losungswort-Sparbüchern.
Was wird geändert beim Losungswort Sparbuch?
Die Änderung bei den Losungswort Sparbüchern ist bei Auszahlungen folgende:
- Es muss die Identität des Vorlegers des Sparbuchs festgestellt werden.
Die anderen beiden Anforderungen, damit man eine Auszahlung vom Sparbuch erhält bleibt weiterhin aufrecht. Diese waren und sind auch weiterhin:
- Vorlage des Sparbuchs
- Nennung des Losungsworts
Damit benötigt man in Zukunft für eine Sparbuch-Auszahlung einen amtlichen Lichtbildausweis, sofern der Sparbuch-Vorleger kein legitimiertes Produkt auf dieser auszahlenden Bank hat (wenn der Vorleger bereits bei dieser Bank Kunde ist und z. B. ein Girokonto oder ein Depot führt, so ist dies bereits legitimiert).
Was ist ein Losungswort Sparbuch?
Ein Losungswort Sparbuch ist ein Sparbuch welches nicht mehr wie 15.000,00 Euro Guthaben hat, nicht auf einen Namen lauten darf (sondern z. B. „Sparbiene“, „Traunstein“, …) und meist mit einem Losungswort gesichert ist.
Was ist alles ein amtlicher Lichtbildausweis?
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist in Österreich
- Führerschein
- Reisepass
- Personalausweis
Achtung: Es gibt keine Ausnahmen vor diesem Gesetz! Das bedeutet auch, dass sich sogar Kinder ausweisen müssen, wenn Sie auch nur 5,00 Euro von ihrem Losungswort-Sparbuch abheben möchten!