Immobilienkreditvergabe: FMA bringt einheitliches Ausnahmekontingent von 20 % in der überarbeiteten KIM-Verordnung

Die Bankenbranche hätte sich natürlich mehr erwartet, eine deutliche Erleichterung der Kreditvergabe für Immobilien, aber die liebe FMA steht noch immer auf der Bremse. Sie sieht wie die OeNB noch immer eine zu hohe Bewertung der Immobilien in Österreich und sieht Gefahren für jene die nun zu hohe Kredite auf sich nehmen würden – daher gelten weiter die folgenden Regeln für die Kreditaufnahme:

  • Mindestens 20 % Eigenkapital
  • Maximale Kreditlaufzeit 35 Jahre
  • Kredit-Monatsrate maximal 40 % des Haushaltseinkommens

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Novelle zur „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“ erlassen, die nach einem öffentlichen Begutachtungsverfahren nun rechtskräftig ist. Ab dem 1. Juli 2024 gilt ein einheitliches Ausnahmekontingent von 20% des Neukreditvolumens für private Wohnimmobilienfinanzierungen. Diese Änderung vereinfacht die bisherigen vier kennzahlenspezifischen Ausnahmekontingente und folgt einer Empfehlung des österreichischen Finanzmarkstabilitätsgremiums (FMSG). Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die systemischen Risiken für die Finanzmarktstabilität zu begrenzen und sicherzustellen, dass bei der Kreditvergabe die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer im Vordergrund steht. Die Novelle kann auf der FMA-Website eingesehen werden.

Unterm Strich gelten die drei oben angeführten Regeln als Standard weiterhin, ein jedes Institut kann jedoch für 20 % ihrer ingesamt vergebenen Kredite eine Ausnahme machen.

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