Gebühren am Bankomaten: Führen BAWAG P.S.K. und Easybank diese ein?

Kunden der BAWAG P.S.K. und der Tochter Easybank bekamen in den letzten Wochen die Nachricht, dass sich die AGB der beiden Banken ändern werden ab März 2016. So eine AGB-Änderung ist nichts besonderes und kommt immer wieder mal vor, aber dieses Mal findet man bei den angekündigten Änderungen etwas sehr bemerkenswertes.

Was ändert sich am Beispiel der Karten AGB der Easybank

Bisher ist es so, dass man als Inhaber einer österreichischen Bankomatkarte bei jedem Bankomaten kostenlos sein Geld beheben kann, sofern es sich um einen Bankomaten handelt in der Euro-Zone. Das war und ist irrsinnig praktisch und als Österreicher wundert man sich über deutsche Freunde, welche in ihrem Heimatland immer spezielle Bankomaten suchen, denn dort kann es schon mal vorkommen, dass eine Bargeldbehebung bei einem „falschen“ Bankomaten ein paar Euro kostet. Dieses österreichische System ist aus Konsumentensicht mehr als gut, denn es ist bequem. Den Banken jedoch ist dieses System mittlerweile ein Dorn im Auge, denn diesen kostet es nicht wenig die Ausgleichszahlungen für Bargeldbehebungen zwischen den Banken zu schlucken, wenn ein Kunde bei einer Fremdbank sein Geld behebt.

Umso interessanter ist nun der Punkt 1.9 der Karten AGB der Easybank, welche hier bei „Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte für den
Karteninhaber“ nun mitteilen:

„Kartentransaktionen, insbesondere Bargeldbehebungen,
mit der easy karte sind ohne gesondertes
Entgelt an Geldautomaten der easybank sowie an
jenen Geldautomaten möglich, mit deren Betreiber die
easybank einen diesbezüglichen Vertrag
abgeschlossen hat. Betreiber von Geldautomaten
(„Dritte“), mit welchen die easybank keinen
diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, können
die Durchführung von Kartentransaktionen,
insbesondere Bargeldbehebungen, an Geldautomaten
gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts
anbieten
. In diesem Fall wird dem Karteninhaber vor
Durchführung der Kartentransaktion am
Geldautomaten vom Betreiber des Geldautomaten die
Durchführung der vom Karteninhaber gewünschten
Kartentransaktion gegen ein bestimmtes Entgelt
angeboten. Im Fall des Einverständnisses des
Karteninhabers wird diesem das vereinbarte Entgelt bei
Vornahme der jeweiligen Kartentransaktion direkt vom
Betreiber des Geldautomaten verrechnet.“

Dieser neue Passus besagt, dass die Bargeldbehebung an Geldautomaten mit denen ein Vertrag mit der Easybank besteht weiterhin kostenlos sind, es jedoch auch so sein kann, dass ein fremder Geldautomat anzeigt, dass für diese Behebung Spesen anfallen und für diese Behebung muss der Kunde das Entgelt übernehmen. Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, dass Fremdgebühren bei Automaten eingeführt werden, aber auszuschließen ist es definitiv nicht.

Wie der ORF bzw. die AK bei der BAWAG P.S.K. und der Easybank nachfragte, kam die unisono Antwort, dass dies lediglich ein Hinweis für die Kunden sei, dass dies grundsätzlich geschehen könnte und der Kunde sensibilisiert wird, dass so eine Vorgehensweise grundsätzlich möglich wäre. Beim ORF wird Gebriele Zgubic von der AK/VKI dazu befragt, welche diese Klausel für nicht schlüssig hält, was die BAWAG P.S.K. damit vorhat.

Steter Tropfen höhlt den Stein und so darf man davon ausgehen, dass die vorsichtigen Vorstöße der Banken der letzten Jahre in diesem Bereich zunehmen werden und das System der kostenlosen Bargeldbehebung bei jedem Bankomaten der Euro-Zone in Österreich fallen wird, auch wenn noch einige Jahre dabei vergehen. Gewinner werden dann wohl die großen Bankenverbunden à la Sparkassen, Raiffeisenbanken und Volksbanken.

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