BAWAG/easybank: Kostenlose Rückerstattung von Sollzinsen während Covid-19-Stundungszeitraum

Eine Einigung wurde zwischen dem VKI und der BAWAG P.S.K./easybank erzielt, bei der betroffene Kredit- und Leasingkunden eine Rückerstattung erhalten können. Die Anmeldung zur kostenlosen Teilnahme ist bis zum 31. Mai 2023 möglich.

Der Verbraucherschutzverband VKI hat eine bahnbrechende gerichtliche Entscheidung gegen die BAWAG P.S.K./easybank erwirkt. Gemäß dem 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz dürfen während des gesetzlichen Stundungszeitraums keine Sollzinsen berechnet werden. Dennoch verrechnete die BAWAG P.S.K./easybank ihren Kunden und Kundinnen Sollzinsen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. Januar 2021.

Der VKI hat erfolgreich eine Einigung mit der BAWAG P.S.K. erzielt, um die zu Unrecht gezahlten Sollzinsen zurückzuerstatten. Allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die kostenlose Teilnahme an dieser Vereinbarung angeboten.

Voraussetzungen für die kostenlose Teilnahme sind:

  • Eine Stundung bei der BAWAG P.S.K. oder easybank zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Januar 2021 beantragt oder vereinbart haben.
  • Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem Zeitraum erlitten haben.
  • Bisher noch keine Rückerstattung der Zinsen von der BAWAG P.S.K. oder easybank erhalten haben.

Wie das genau geht, wie sich Betroffene anmelden bzw. überprüfen, ob sie Anspruch haben – der VKI stellt hierfür folgende Links und Informationen bereit:

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31.05.2023 über folgenden Link möglich:

Hier geht’s zur Anmeldung!

Unterstützung durch den VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Rückzahlung der zu viel bezahlten Sollzinsen an die BAWAG P.S.K. übermitteln.

Wichtige Informationen – FAQs

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