Basiskonto: Konto für Alle

Die EU bringt allen etwas und dieses Mal das Recht auf ein Girokonto. Dank einer EU-Richtlinie muss jedes EU-Mitglied ein nationales Gesetz einführen welches jeder Person Zugang zu Bankdienstleistungen ermöglichen muss. Dieses Gesetz wurde in Österreich nun mit 18. September 2016 eingeführt und damit muss jede Bank ein Girokonto anbieten, welches jedem zugänglich sein muss. Der Name dieses Girokontos ist „BASISKONTO“.

Basiskonto: Girokonto auf Guthabenbasis mit Zugang zu Online Banking und Bankomatkarte

Unterm Strich ist das Basiskonto ein herkömmliches Girokonto welches lediglich auf Guthabenbasis geführt werden kann und mit einer Bankomatkarte ausgestattet ist. Ebenso muss die Bank dem Basiskonto-Kunden auch Zugang zum Online Banking gewähren.

Die Kosten für das Basiskonto dürfen maximal 80 Euro betragen, wobei Konsumenten mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit maximal 40 Euro für die Leistungen des Basiskontos im Jahr bezahlen. Als typisches Beispiel für das Angebot eines Basiskontos hier die Generali Bank mit ihrem Basiskonto namens „Grundkonto“.

Das GrundKonto der Generali Bank entspricht den gesetzlichen Vorgaben für ein „Zahlungsverkehrskonto mit grundlegenden Funktionen“.
Kontoführung: EUR 18,00 p.Q. (bzw. EUR 10,00 p.Q. für sozial Bedürftige lt. gesetzlichen Vorgaben), Buchungszeilen: Alle inkludiert

Für sozial Bedürftige kostet das Grundkonto damit 40 Euro im Jahr und für andere 72 Euro also knapp unter den gesetzlich vorgegebenen maximalen 80 Euro im Jahr. Dazu gibt es Habenzinsen in der Höhe von 0,125 % und einem elektronischen Auszug im Quartal welcher kostenlos ist. Werden mehr Auszüge benötigt oder gar ein postalischer Auszug fallen Portokosten an. Die Bankomatkarte ist natürlich inkludiert.

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Anspruch auf ein Basiskonto hat ein jeder und die Legitimation im Zuge der Kontoeröffnung kann vielfältig geschehen. Wie gehabt ein amtlicher Lichtbildausweis oder eine Aufenthaltsberechtigungskarte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte, Verfahrenskarten oder aber auch ein Bescheid über den Aufenthaltstitel helfen bei derLegitimation für das Konto.

Gesetzliche Grundlage für das Basiskonto

Wie eingangs erwähnt wurde ist das Basiskonto die Idee der EU, welche in der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 die Leitplanken festgesetzt hat. Österreich hat die EU-Richtlinie dann in das Verbraucherzahlungskontogesetz (kurz VZKG) gemünzt. Das VZKG regelt nun, dass Banken ihre Kunden darüber zu informieren haben wie hoch die Kosten für ihr Girokonto sind, wie ein Kontowechsel standardisiert zu funktionieren hat und natürlich dass es keine Diskriminierung zum Zugang zum Zahlungskonto geben darf.

Mit dem Basiskonto hat Österreich nun die gesetzliche Basis gelegt, dass jeder an ein Girokonto kommen kann und damit am Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Man darf jedoch erwarten, dass es gar nicht so viele Menschen in Österreich geben wird, welche dieses nötig hätten, denn bereits jetzt gab es ausgewählte Banken wie die Zweite Sparkasse, die BAWAG P.S.K. und die Bank Austria welche sozial benachteiligten Menschen so ein Girokonto angeboten hat. Nun aber muss jede Bank in Österreich so ein Basiskonto offerieren.

Mehr Informationen rund ums Basiskonto gibts auch hier.

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