Dass in Österreich andere Zeiten anbrechen bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs ist wohl bereits allen bekannt, doch was heißt dies konkret? Am 7.7.2015 wurde im Nationalrat der Beschluss mit 2/3 Mehrheit gefällt, dass das Bankwesengesetz geändert wird und ein Kontenregister erstellt wird. In diesem Gesetz wird auch geregelt, wer und wann die Möglichkeit der Konteneinschau hat. Zusätzlich und darüber ist weniger bekannt, wurde ein Bundesgesetz verabschiedet, welches die Meldepflicht der Banken regelt in Bezug auf Kapitalflüsse – also Kapitalzufluss und Kapitalabfluss. Das Gesetz nennt sich „Kapitalabfluss-Meldegesetz“.
Das Gesetz besagt, dass alle Kapitalabflüsse von Privaten (Unternehmen sind ausgenommen) über 50.000 Euro gemeldet werden müssen. Der Kapitalabfluss wird gemeldet, sofern der Abfluss von einem dieser Bereiche stammt:
- Sichteinlagen
- Termineinlagen
- Spareinlagen
- Verkauf von Bundesschätzen
- Auszahlungen und Überweisungen im Bereich der Zahlungsdienstleistung (z. B. Girokonto)
- Übertragung von Eigentum an Wertpapieren
- Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots
Wenn ein Kapitalzufluss passiert, so muss dieser gemeldet werden, wenn dieser Zufluss in diesen Bereichen geschieht:
- Sichteinlagen
- Termineinlagen
- Spareinlagen
- Kauf von Bundesschätzen
- Einzahlungen und Überweisungen im Bereich der Zahlungsdienstleistung (z. B. Girokonto)
- Übertragung von Eigentum an Wertpapieren mittels Schenkung
- Verlagerung von Wertpapieren in inländische Depots
Ab welcher Summe besteht Meldepflicht? 50.000 Euro
Das Gesetz besagt, dass alle Kapitalabflüsse von mindestens 50.000 Euro von Konten oder Depots von natürlichen Personen meldepflichtig sind. Wenn nun jemand auf die kluge Idee kommt die Summe zu splitten und statt einmalig 60.000 Euro nun 3 mal 20.000 Euro zu überweisen, so ist auch dieser meldepflichtig, denn das Gesetz besagt, dass auch eine Meldepflicht besteht, wenn der Kapitalabfluss nicht in einem einzigen Vorgang geschieht, sondern in mehreren Vorgängen und ein Zusammenhang zwischen den Kapitalabflüssen besteht.
Was wird von den Banken an das Finanzamt gemeldet?
Die Banken haben verschlüsselt zu melden:
- das bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben welches über das Stammzahlenregister ermittelt wurde
- wenn dieses nicht ermittelt werden kann, so ist an das Finanzamt der Vorname, Zuname, Geburtsdatum, die Adresse und der Ansässigkeitsstaat zu melden.
Bis wann müssen diese Informationen an das Finanzamt gemeldet werden?
Die Meldung ist jeweils bis zum letzten Tag des auf den Kapitalabfluss folgenden Monats abzugeben. Für den Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2016 ist die Meldung also bis zum 31.1.2017 wahrzunehmen. Da die Meldung bereits auch das Jahr 2015 betreffen (Zeitraum 1.3.2015 bis 31.12.2015) haben die Banken hier mehr Zeit, denn die Meldung hat hier bis zum 31.10.2016 zu erfolgen.
Was tut das Finanzamt mit den Daten und Informationen rund um die Kapitalflüsse?
Die Besorgnisse der Bürger hinsichtlich des gläsernen Bürgers sind berechtigt, insbesondere dadurch, dass alles unternommen wird, dass der Bürger gläsern wird und der Staat sich aber versteckt, wie z. B. hinter der Amtsverschwiegenheit, Datenschutz, etc. Dass ein Kampf gegen Steuerbetrüger Sinn ergibt und es sich nicht manche wieder richten können durch Abflüsse in die Schweiz, Liechtenstein oder sonstwohin ist eine gute und richtige Sache. Wichtig wird in den nächsten Jahren der Umstand sein, dass die Finanzbehörden nicht den normalen Bürger drangsalieren dank des zentralen Kontoregisters und der Kapitalflüsse, sondern tatsächlich Jagd auf Steuerbetrüger gehen und hier so erfolgreich gegen die großen Fische vorgehen.
Link zum Gesetz: