Ausländische Zinsen (DKB, Advanzia, …): Wie versteuern?

Es gibt auch für Österreicher tolle Möglichkeiten sein Geld im Ausland zu veranlagen. Dies tun manche Bösewichte deshalb, um es vor der heimischen Steuer zu verstecken (es gilt natürlich wie immer die Unschuldsvermutung… aber wir wissen wer gemeint ist), viele tun es jedoch ganz einfach deshalb, weil es im Ausland höhere Sparzinsen gibt! In Österreich wird bei den heimischen Sparzinsen zum 31.12. brav die KESt in der Höhe von 25 % abgezogen. Hier ist nichts zu tun vom Sparer – die Bank führt seine Steuern für Sparerträge automatisiert ans Finanzamt ab.

Sparzinsen im Ausland

Wenn man seine Ersparnisse bei der DKB, BIG Bank oder bei der Advanzia Bank anlegt, so sind dies ausländische Banken und man muss bei der jeweiligen Bank hinterlegen, dass man Steuerausländer ist und man sich über die ordnungsgemäße Versteuerung selbst kümmert. Das bedeutet man erhält so die Sparzinsen im Ausland brutto für netto, ohne Abzüge. Somit gab es bis zu diesem Zeitpunkt keinen Abzug von den 25 % KESt.

Sparzinsen im Inland versteuern

Man muss sich danach selbst um die ordnungsgemäße Versteuerung der Sparzinsen kümmern. Innerhalb der EU, aber z. B. auch die EU und die Schweiz haben hier ein sehr reges Informationsverfahren entwickelt, in dem mitgeteilt wird, dass Sparer X oder Sparer Y soviel an Kapitalerträgen erwirtschaftet hat. Damit weiß die heimische Steuer auch, wie viel die jeweiligen ausländischen Sparer in ihrer Einkommensteuererklärung dann auch angeben müssten.

Wie werden ausländische Kapitalerträge im Inland versteuert?

Nun, wie das nun konkret funktioniert erklärt am besten der folgende Absatz des Finanzministeriums:

Ausländische Kapitalerträge, die mit inländischen endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen vergleichbar sind, müssen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Ihre Besteuerung erfolgt aber isoliert vom übrigen Einkommen mit einem festen Steuersatz von 25% der Bruttoerträge (eventuell im Ausland bereits abgezogene Quellensteuern sind wieder hinzuzurechnen). Es werden bei ihrer Veranlagung im Einkommensteuergesetz enthaltene Freibeträge, Freigrenzen und Absetzbeträge nicht steuermindernd berücksichtigt, auch ein Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen. Sie werden also im Ergebnis so behandelt wie endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge, die der KESt von 25% unterliegen. Man spricht hier von einer „Quasi-Endbesteuerung“.
„Quasi-endbesteuert“ sind insbesondere:

  • Zinsen aus Einlagen bei einer ausländischen Bank.
  • Erträge aus Forderungswertpapieren (auch bei inländischem Emittenten), die auf ein Depot bei einer ausländischen Bank gutgeschrieben werden.
  • Dividenden aus Aktien einer ausländischen AG, die auf ein ausländisches Depot zufließen.
  • Ausschüttungen einer ausländischen GmbH.
  • Ausgeschüttete Erträge aus ausländischen Investmentfonds, die auf ein ausländisches Depot erfolgen.
  • Ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen Investmentfonds bei inländischem Depot (ausgenommen die echt endbesteuerten Meldefonds) oder bei ausländischem Depot.

Quelle: http://m.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Sparen/BesteuerungvonKapit_5188/5Wiewerdenvergleich_5646/_start.htm

Um die Zinsen dann in der Einkommensteuerveranlagung anzuführen, muss das Formular E1 (Download Link auf der Website des BMF) ausgefüllt werden. Bei der Kennzahl 754 auf der Seite 4 (von 8) muss dann der Bruttowert der ausländischen Zinserträge angeführt werden. Dies sieht so aus:

E1 Formular - Sparzinsen im Ausland, Kennzahl 754

Wir wünschen viel Spaß beim Versteuern der ausländischen Zinserträge – damit ist das Finanzamt froh, Sie haben Ihre Steuerschuld erledigt und können beruhigt schlafen.

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