Im aktuellen Newsletter der ARGE Daten wird davon berichtet, dass Banken gerne aufmümpfige Kunden an die Konsumentenkreditevidenz melden und gerne auch vergessen, dies zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu korrigieren. Durch diese Vorgehensweise kann einem das Leben mit einer (anderen) Bank sehr schwer gemacht werden.
Im Newsletter der ARGE Daten ist zu lesen:
„Aufmüpfige“ Bankkunden an die Konsumentenkreditevidenz (KKE) sowie die „Warnliste der Banken“ anzukreiden ist in Österreichs Kreditwirtschaft zur vielgeübten Praxis geworden. Zum Teil wird dabei – im Sinne einer Datenlöschung – nicht einmal berücksichtigt, wenn Bankkunden vergleichsweise
Zahlungen oder den aushaftenden Vollbetrag leisten. Schon eine Prozessführung gegen eine Bank kann ausreichen, die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden. In einer neuen Entscheidung (6Ob236/08m) rügt nun der OGH die Praxis der Banken, Einträge in der KKE auch nach Abschluss eines
gerichtlichen Vergleiches nicht zu korrigieren.Die Entscheidung hat für den Betroffenen einen Teilerfolg vor dem OGH gebracht. Dass im Falle von Vergleichen die in der KKE eingemeldeten Beträge im Sinne der Datenrichtigkeit durch den Auftraggeber korrigiert werden, wäre zwar echtliche Selbstverständlichkeit, war aber bislang keineswegs geübte Praxis. Insbesondere im Fall der durch den KSV geführten Datenanwendung „Warnliste der Banken“ führt ein gerichtlicher Vergleich und eine erfolgte Vollzahlung der Außenstände (nach Beendigung eines Streitverfahrens) oft dennoch zu einem Eintrag. Kreditinstitute und KSV berufen sich dabei auf den Genehmigungsbescheid der DSK, welcher ihnen diese Praxis – unter der Bedingung der Zufügung eines „Tilgungsvermerks“ – gestattet. Also bleiben Eintrag in eine Prangerliste trotz vollständiger Bezahlung und Prangerstrafe“ für aufmüpfige Prozessführung gegen Banken, wohl weiterhin österreichische Kuriosa.
Mehr zu dieser Vorgehensweise ist hier zu lesen:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=65943rcv