Anpassung der DADAT-Gebühren ab 1. April 2025

Die DADAT Bank kündigt ab dem 1. April 2025 eine Anpassung ihrer Gebühren an. Die Erhöhung erfolgt auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI), wobei ein Vergleich der Werte von November 2023 mit November 2024 eine Erhöhung von 1,92 % begründet. Die Änderungen betreffen Kontoführungsgebühren für Gehalts-/Pensionskonten, Girokonten sowie einige weitere Leistungen.

Gehalts- und Pensionskonten

Für Gehalts- und Pensionskonten mit einem monatlichen Eingang unter 1.000 € erhöhen sich die Gebühren wie folgt:

  • Bis 31.03.2025: 4,23 € pro Monat
  • Ab 01.04.2025: 4,31 € pro Monat

Konten mit einem monatlichen Eingang von mindestens 1.000 € bleiben weiterhin gebührenfrei.

Girokonten

Auch die Gebühren für Girokonten werden angepasst:

  • Kontoführungsgebühr pro Monat:
    • Alt (bis 31.03.2025): 5,08 €
    • Neu (ab 01.04.2025): 5,17 €
  • Debit Mastercard Gebühr jährlich:
    • Alt (bis 31.03.2025): 14,32 €
    • Neu (ab 01.04.2025): 14,60 €

Unveränderte Gebühren

Einige Gebühren bleiben unverändert, darunter:

  • Mindestdepotgebühr pro Position
  • Kontoführungsgebühr für Wertpapier-Verrechnungskonten
  • Kontoführungsgebühr für Online-Ratenkredite

Sonstige Leistungen

Die Gebühren für „Sonstige Leistungen“ wurden ebenfalls angepasst, detaillierte Informationen dazu können dem aktuellen Konditionenblatt der DADAT entnommen werden.

Fazit

Die DADAT Bank reagiert mit dieser Gebührenerhöhung auf die gestiegene Inflation, wobei die Anpassung relativ moderat ausfällt. Während Konten mit einem monatlichen Eingang von mindestens 1.000 € weiterhin kostenlos bleiben, könnten die Änderungen für Kunden mit geringeren Eingängen oder zusätzliche Kartennutzer spürbar sein. Kunden sollten die neuen Gebühren prüfen und gegebenenfalls alternative Angebote in Betracht ziehen, wenn sie von den Erhöhungen betroffen sind.

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