Diese Wechsel sind am angegebenen Ort des Bezogenen zahlbar. Sie sind fristgerecht beim
Bezogenen zu präsentieren. Aus Kostengründen,
aber auch aus Gründen einer rationellen
Abwicklung, wird auf den Kunden dahingehend
eingewirkt, möglichst domizilierte Wechsel
auszustellen bzw. einzureichen.