Bezweckt im lnsolvenzrecht die Reorganisation
eines Unternehmens. Gelingt diese nicht,
erfolgt die Uberleitung zum Ausgleichs- oder
Konkursverfahren.
Bezweckt im lnsolvenzrecht die Reorganisation
eines Unternehmens. Gelingt diese nicht,
erfolgt die Uberleitung zum Ausgleichs- oder
Konkursverfahren.
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