auch Interimsscheine, irn Aktienrecht Urkunden,
welche die Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre
ausgibt, bevor die eigentlichen Aktienurkunden
gedruckt sind. Die Zwischenscheine
müssen auf Namen lauten
auch Interimsscheine, irn Aktienrecht Urkunden,
welche die Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre
ausgibt, bevor die eigentlichen Aktienurkunden
gedruckt sind. Die Zwischenscheine
müssen auf Namen lauten