Neben einem oder mehreren * Verfügungsberechtigten
können für ein Girokonto auch
Zeichnungsberechtigte nominiert werden, die
aber nur Kontodispositionen in beschränktem
Umfang durchführen dürfen.
Neben einem oder mehreren * Verfügungsberechtigten
können für ein Girokonto auch
Zeichnungsberechtigte nominiert werden, die
aber nur Kontodispositionen in beschränktem
Umfang durchführen dürfen.