Wertpapiere

Urkunden, die Vermögensrechte verbriefen.

oder: Man versteht darunter im weitesten Sinn Urkunden, in denen ein bestimmtes Recht verbrieft, wobei jedoch die Geltendmachung dieses Rechtes zumindest an die Innehabung (bzw. Eigentum) der Urkunde gebunden ist. So ist selbst eine Kinokarte ein Wertpapier, weil sie denjenigen, der die Karte besitzt, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Platz eine Vorstellung zu besuchen. Nach der Art der Benennung des Forderungsberechtigten kann man die Wertpapiere in Inhaberpapiere und Namenspapiere einteilen

oder: Urkunde über Vermögensrechte, deren Ausübung und Übertragung auf andere an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Der Inhaber von Wertpapieren kann seine Rechte auf Grund der Urkunden ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen, z. B.: verkaufen oder verschenken.

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