Bundesgesetz aus dem Jahr 1996, mit dem zum einen eine unabhängige Wertpapier-Aufsichtsbehörde eingerichtet wurde (die Aufsichtsagenden lagen zunächst bei der Bundeswertpapieraufsicht [BWA] und gingen mit 1. April 2002 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde [FMA] über) und zum anderen zum Schutz der Kunden Vorschriften erlassen wurden, die bei der gewerbsmäßigen Ausübung von Wertpapier-Dienstleistungen zu beachten sind.