Nach dem Einkommensteuerrecht Aufwendungen
zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung
der Einnahmen. Werbungskosten sind
bei jener Einkommensart abzuziehen, bei der
sie erwachsen sind.
Nach dem Einkommensteuerrecht Aufwendungen
zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung
der Einnahmen. Werbungskosten sind
bei jener Einkommensart abzuziehen, bei der
sie erwachsen sind.