Eine der vier Grundfreiheiten, die den * Europäischen
Binnenmarkt charakterisieren. Waren,
die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig
in Umlauf gebracht wurden, können in allen
übriaen EU-Staaten ohne Zölle und Handelshemhnisse
in den Verkehr gebracht werden.
Damit entfallen auch im wesentlichen die Freimengenbegrenzungen
für einige private Einkäufe.