Währung

Man versteht darunter die gesetzliche Ordnung des Geldwesens in einem Staate (Geldverfassung). Sie umfaßt insbesondere die Festlegung der Währungseinheit und ihre Stückelung, die Bestimmung der gesetzlichen Zahlungsmittel und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber ausländischen Währungen bzw. dem Gold

oder: 1. gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines
Staates
2. Geldeinheit eines Staates, z. B. österreichische
Währung
3. stoffliche Beschaffenheit oder die Deckung
des umlaufenden Geldes, z. B. Papier-, Gold-,
Devisenwährung

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Währung

Der Währungsbegriff bezeichnet die Geldverfassung (hoheitlich geordnetes Geldwesen) eines Landes bezüglich der Regelung des inländischen Geld- und Zahlungsverkehrs und den Wertbeziehungen mit anderen Ländern.

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