Eingehende Überprüfung ausgewählter Banken im Rahmen der Bankenaufsicht, bei der die Prüfer großteils vor Ort tätig sind. Die Kreditinstitute werden in speziellen relevanten Aktionsbereichen überprüft, um zusätzlich zum Meldewesen Informationen aus erster Hand und in individuell abgestimmtem Detaillierungsgrad zu gewinnen, von denen entsprechende aufsichtsrechtliche Aktionen abgeleitet werden können.