Vertrag, durch den der Streit oder die Urigegewißheit
der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben gerichtlich oder außergerichtlich beseitigt wird.
Vertrag, durch den der Streit oder die Urigegewißheit
der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben gerichtlich oder außergerichtlich beseitigt wird.