Klausel in Lebensversicherungspolizzen bei
Verpfändung oder *Zession der Lebensversicherung
an eine Bank. Sie schließt die Leistungsfreiheit
des Versicherers bei Selbstmord
und Verletzung der Anzeigepflichten gegenüber
der Bank aus.
Klausel in Lebensversicherungspolizzen bei
Verpfändung oder *Zession der Lebensversicherung
an eine Bank. Sie schließt die Leistungsfreiheit
des Versicherers bei Selbstmord
und Verletzung der Anzeigepflichten gegenüber
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