Treuhandkonto

Unter einem Treuhandkonto, welches oftmals auch Treuhandanderkonto wie auch Anderkonto bezeichnet wird, versteht man ein Girokonto, welches auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Doch das Konto wird von einem Dritten verwaltet – somit übernimmt dieser die Treuhand für dieses ins Leben gerufene Konto.
Im Regelfall werden Treuhandkonten von Notaren oder auch Rechtsanwälten geführt. Diese verwalten Geldflüsse, welche von den Mandanten auf das Konto überwiesen werden. Neben den anfallenden Kontoführungsgebühren, welche von der Bank vorgeschrieben werden, ist der Inhaber des Kontos auch verpflichtet, eventuelle Hebegebühren zu bezahlen, die sich nach den Gebührenrichtsätzen berechnen lassen. Ebenso werden Treuhandkonten bei Firmeninsolvenzen ins Leben gerufen, welche jedoch von einem Masseverwalter betreut werden, welcher die Eingänge verwaltet. Ebenso gibt es Treuhandkonten für Minderjährige. Diese werden immer wieder im Privatbereich angelegt. So wird das Konto bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen verwaltet. In diesem Sinne spricht man von klassischen Sachwalterangelegenheiten.
Auch beim Immobilienkauf wird ein Treuhandkonto eröffnet. Dieses Konto dient für die Kaufsumme einer Immobilie und wird ebenfalls von einem Notar oder Rechtsanwalt verwaltet, welcher erst dann das Konto auflöst, wenn alle Zahlungen wie erforderlichen Maßnahmen (Grundbucheintrag) durchgeführt wurden.
Bei der Insolvenz des Treuhänders wird das Treuhandkonto geschützt und ist somit nicht Bestandteil der Konkursmasse.

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