Stückzinsen

Beim Erwerb von Wertpapieren muß der Wertpapierkäufer für die Zeit von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Kauftag den Prozentsatz an Zinsen bezahlen, den er für seine Wertpapiere erhält. Dafür wird dem Wertpapierkäufer bei der nächsten Kuponfälligkeit der gesamte Kupon eingelöst (er erhält also auch für die Zeit Zinsen, zu der er das Wertpapier noch gar nicht besessen hat). Dies wird deshalb so gehandhabt, um eine einheitliche Kuponherstellung zu ermöglichen.

oder: Für Schuldverschreibungen (Anleihen, Pfandbriefe
usw.) seit dem Fälligkeitstag des letzten
eingelösten Kupons aufgelaufene Zinsen

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