Z. B. für statistische Erhebungen, für Verträge,
Gesetze und Verordnungen (Zeitpunkt des Inkrafitretens),
für die Abgabe von Steuererklärungen.
Bilanzstichtag: gesetzlich vorgeschriebener
oder von der Sache her gebotener Termin
für die Erstellung von Bilanzen.