Vertraglich auskorrespondierte Übereinkunft,
wonach einem Partner bis zu einer gewissen
Höhe Gelder zur Verfügung gestellt werden,
die je nach Bedarf von diesem Kreditinstitut
aufgenommen werden können. Zur Abgabe
der Gelder ist das gebende Kreditinstitut verpflichtet.
Die Kosten dieses Kredites unterliegen
jedoch dem Marktpreis (Geldmarktzins).