Stammaktie

Nach dem österreichischen Aktienrecht können Aktien verschiedene Rechte haben; namentlich bei Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens im Zuge der Abwicklung. Daher wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden. Stammaktien sind die gebräuchlichste Form einer Aktie. Im Unterschied zur stimmrechtslosen Vorzugsaktie wird dem Aktionär mit der Stammaktie das Stimmrecht in der Hauptversammlung garantiert.

oder: Aktien, die alle Rechte gewähren, die einem
Aktionär zustehen. Dies sind vor allem Vermögens-
und Mitgliedschaftsrechte. Gegensatz:
‚ Vorzugsaktie.

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