Staatskommisär

Organ des Bundesministeriums für Finanzen in
Ausübung seiner Aufsicht über Banken, deren
Bilanzsumme 5 Mrd. S übersteigt. Der Staatskommissär
ist nach den Bestimmungen des
Bankwesengesetzes zu allen Sitzungen des
Aufsichtsrates und zur Generalversammlung
einzuladen.

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