Dient zur sicheren Verwahrung von Sparbüchern.
Der Mieter (Inhaber eines oder mehrerer
durch ein Losungswort gesicherter Sparbücher)
muß sich nicht legitimieren (Mietvertrag).
Dient zur sicheren Verwahrung von Sparbüchern.
Der Mieter (Inhaber eines oder mehrerer
durch ein Losungswort gesicherter Sparbücher)
muß sich nicht legitimieren (Mietvertrag).
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