Bezeichnung im Steuerrecht für Kosten der
privaten Lebensführung, die bis zu bestimmten
Höchstbeträgen vom steuerpflichtigen Einkommen
abgezogen werden können. Nach
dem österreichischen Steuerrecht gehören zu
den Sonderausgaben: Beiträge zu freiwilligen
Personenversicherungen, Beiträge zur Schaffung
von Wohnraum, Rückzahlungen von Darlehen
zur Schaffung begünstigten Wohnraumes,
Aufwendungen für energiesparende
Maßnahmen usw.