Sichteinlagen sind täglich fällige Einlagen, die von Nichtbanken oder anderen Banken bei Banken unterhalten werden und vor allem der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs über Kontokorrent-, Giro-, Scheckkonten und ähnlichem dienen.
oder: Sichtguthaben (Giro- und Scheckeinlagen), die
dem Zahlungsverkehr dienen und über die
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei
Sicht“ verfügt werden kann.