Sicherheiten

Die Sicherheiten im Kreditgeschäft sollen den
Kreditinstituten die Möglichkeit geben, das
Verlustrisiko möglichst gering zu halten, wenn
der Kreditnehmer bei Fälligkeit den Kreditbetrag
nicht abdecken kann. Man teilt sie in persönliche
Sicherheiten F Mitkredit(schu1dner)-
schaft, * Bürgschaft und ‚~aran’tie) und in
sachliche Sicherheiten C Pfandrechte, * Zession,
*~i~entumsvorbehalt)

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