Urkunde, in der sich der Schuldner zur Zahlung
eines bestimmten Betrages verpflichtet.
Der Schuldschein ist kein Wertpapier, der Be- ,
sitz der Urkunde ist zur Geltendmachung des
Rechtes nicht unbedingt erforderlich
Urkunde, in der sich der Schuldner zur Zahlung
eines bestimmten Betrages verpflichtet.
Der Schuldschein ist kein Wertpapier, der Be- ,
sitz der Urkunde ist zur Geltendmachung des
Rechtes nicht unbedingt erforderlich
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