Scheck

Anweisung an ein Kreditinstitut, von dem Guthaben
bzw. aufgrund eines Kreditrahmens eine bestimmte Geldsumme an den Scheckinhaber
oder eine namentlich genannte Person
zu bezahlen. Der Scheck dient entweder der
Weitergabe anstelle von Bargeld oder zur Barabhebung
von einem Girokonto. Die Ausfüllung
des Schecks und auch das Verfahren bei
Nichteinlösung usw. erfolgt nach Formvorschriften,
die im Scheckgesetz geregelt sind.
* Eurocheque-Karte

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