Modell der Neuen Basler Eigenmittelvorschriften als Tragwerk dreier einander gegenseitig verstärkender Säulen: Mindestkapitalanforderungen (als wesentliche Verfeinerung der Vorschriften von 1988), Aufsichtliches Überprüfungsverfahren der Kapitaladäquanz und der Prozesse ihrer Bestimmung sowie Marktdisziplin, d. h. die Förderung vernünftiger und sicherer Bankpraktiken durch Offenlegungsvorschriften.