Betrag, zu dem eine Versicherungsgesellschaft
eine Lebensversicherungspolizze vor
Ablauf der Versicherungsdauer zurückkauft;
wird von dem Kreditinstitut als Belehnungsgrenze
bei der Verpfändung der Polizze für einen
Kredit angenommen.
Betrag, zu dem eine Versicherungsgesellschaft
eine Lebensversicherungspolizze vor
Ablauf der Versicherungsdauer zurückkauft;
wird von dem Kreditinstitut als Belehnungsgrenze
bei der Verpfändung der Polizze für einen
Kredit angenommen.