Teilausführung, also beschränkte Abnahme
bei Verkäufen und beschränkte Zuteilung bei
Käufen. Die Sensale sind berechtigt. Aufträae
gleichmäßig zu kürzen, wenn zumindest 25 %
der Aufträge bei diesem Kurs ausgeführt werden
können. * Kurszusätze
oder: Wird eine Anleihe am Kapitalmarkt aufgelegt und finden sich so viele Käufer, daß die Emission nicht ausreicht, so kann die Zuteilung der Wertpapiere pro Käufer beschränkt (repartiert, rationiert) werden.