Bestimmter Wert (Maßstab), der als Bezugsgröße (Benchmark) herangezogen werden kann. Das dem EG-Vertrag beigefügte Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit z. B. gibt explizite Referenzwerte für die Defizitquote (3 % des Bruttoinlandsprodukts) und die Schuldenquote (60 % des Bruttoinlandsprodukts) an (Konvergenzkriterien).