Wiederverkauf von diskontierten (angekauften)
Wechseln durch ein Kreditinstitut an die Notenbank.
Die Wechsel müssen rediskontfähig“
sein, d. h. gewisse Mindestqualitäten aufweisen.
Wiederverkauf von diskontierten (angekauften)
Wechseln durch ein Kreditinstitut an die Notenbank.
Die Wechsel müssen rediskontfähig“
sein, d. h. gewisse Mindestqualitäten aufweisen.