Wiederverkauf von diskontierten (angekauften)
Wechseln durch ein Kreditinstitut an die Notenbank.
Die Wechsel müssen rediskontfähig“
sein, d. h. gewisse Mindestqualitäten aufweisen.
Wiederverkauf von diskontierten (angekauften)
Wechseln durch ein Kreditinstitut an die Notenbank.
Die Wechsel müssen rediskontfähig“
sein, d. h. gewisse Mindestqualitäten aufweisen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen