Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu
sein. Wer nicht rechtsfähig ist, kann weder Eigentum
erwerben noch Gläubiger oder
Schuldner irgendwelcher Verpflichtung sein.
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu
sein. Wer nicht rechtsfähig ist, kann weder Eigentum
erwerben noch Gläubiger oder
Schuldner irgendwelcher Verpflichtung sein.