Der Präklusivtermin gibt an, wie lange nicht mehr gültige Banknoten an den Kassen der betreffenden Zentralbank noch gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden können. Für alle Schilling-Banknoten, die vor dem 1. Jänner 1999 durch eine neue Serie ersetzt wurden, beträgt diese Frist 20 Jahre. Alle zum Zeitpunkt der €-Einführung gültigen Schilling-Banknoten können unbefristet bei der OeNB umgetauscht werden.