engl. = Interessengemeinschaft;
1. Zusammenschluß von Unternehmen zur Erreichung
eines bestimmten Zieles, z. B. zum
Zwecke des Preisschutzes. * Kartell
2. Vereinbarung der Aktionäre zur einheitlichen
Geltendmachuna von Rechten (Stimmrecht)
3. ~usammens&luß mehrerer ‚Personen oder
Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung
von ~örsentransaGionen