Sicherungsform im Kreditgeschäft, die von einer
goodwill-Erklärung einer Muttergesellschaft
für ihre Tochtergesellschaft bis zur einklagbaren
Mitkreditnehmerschaft der Muttergesellschaft
reicht.
Sicherungsform im Kreditgeschäft, die von einer
goodwill-Erklärung einer Muttergesellschaft
für ihre Tochtergesellschaft bis zur einklagbaren
Mitkreditnehmerschaft der Muttergesellschaft
reicht.