Bestandteil der *Eigenmittel eines Kreditinstitutes, das auf Unternehmensdauer zur Verfügung
gestellt wird und für das Zinsen nur ausbezahlt
werden dürfen, soweit sie im Jahresgewinn
nach Rücklagenbewegung Deckung
finden. Partizipationskapital ist mit dem Recht
auf Beteiligung am Liquidationserlös des Kreditinstitutes
verbunden und darf erst nach Befriedigung
oder Sicherstellung aller anderen
Gläubiger, einschließlich der Zeichner von *Ergänzungskapital
und *nachrangigem Kapital
zurückgezahlt werden.