Der ONA-Meldung beinhaltet die bankaufsichtlichen Ordnungsnormen und ist von jenen Melde-Kreditinstituten zu übermitteln, welche im Laufe des Kalenderjahres 2007 (spätestens mit Beginn des Kalenderjahres 2008) auf die
Basel II-Bestimmungen umsteigen: Monatliche Meldungen (unkonsolidiert und konsolidiert)
Âdas Kapitaladäquanzblatt (CA-template) gem. § 22 BWG (Mindesteigenmittelerfordernis) und § 23 BWG (Eigenmittel)
Âdie restlichen Ordnungsnormen §§ 22, 25, 27 und 29 BWG (Handelsbuch, Offene Devisenpositionen, Liquidität, Großveranlagungen, Nichtfinanzbeteiligungen)
Vierteljährliche Meldungen (unkonsolidiert und konsolidiert)Detailmeldungen zu § 22 BWG (Mindesteigenmittelerfordernis) unterteilt nach den Risikoarten:
ÂKreditrisiko (CR)
ÂMarktrisiko (MR)
ÂOperationelles Risiko (OpR)