Bilanzierungsgrundsatz, bei dem auch nicht
realisierte Verluste ausgewiesen werden müssen.
Sinken die Wertpapiere im Kurs, sind sie
nach dem Niederstwertprinzip auf den neuen,
niedrigeren Kurswert abzuschreiben.
Bilanzierungsgrundsatz, bei dem auch nicht
realisierte Verluste ausgewiesen werden müssen.
Sinken die Wertpapiere im Kurs, sind sie
nach dem Niederstwertprinzip auf den neuen,
niedrigeren Kurswert abzuschreiben.