Nichtbanken-Finanzintermediäre

Der Sektor Nichtbanken-Finanzintermediäre umfaßt alle finanziellen Unternehmen, deren Hauptfunktion darin besteht, finanzielle Mittlertätigkeiten auszuüben, und die nicht der Definition eines Monetären Finanzinstitutes (MFI) entsprechen. Unter den Sektor Nichtbanken-Finanzintermediäre fallen insbesondere folgende Institutionen:Kreditinstitute gemäß Â§ 1 Abs. 1 Bankwesengesetz, die keine MFIs darstellenFinanzinstitute im Sinne des § 1 Abs. 2 BankwesengesetzVertragsversicherungen: Vertragsversicherungen sind Unternehmen, die in ihrer Hauptfunktion als Folge der Zusammenfassung von Versicherungsrisiken finanzielle Mittlertätigkeiten ausüben. Dazu zählen Versicherungsunternehmen, aber auch Rückversicherungsunternehmen.Pensionskassen: Unter Pensionskassen sind jene Unternehmen zu verstehen, die berechtigt sind, das Pensionskassengeschäft zu betreiben.Wertpapierhändler und Händler, die für eigene Rechnung mit derivativen Finanzinstrumenten (Derivate) handeln.Finanzielle Mantel-Kapitalgesellschaften, die eigens gegründet wurden, um verbriefte Vermögenswerte zu halten (zB. Finanz-Holdinggesellschaften).Investmentfonds, die keine Geldmarktfonds darstellen.

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